Bundesgerichtshof (BGH)
Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
Inkassokosten sind als Verzugsschaden grundsätzlich erstattungsfähig, soweit sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vergütung bewegen und die Beauftragung erforderlich und zweckmäßig war.
Ein Überblick über relevante Urteile und rechtliche Grundlagen rund um Inkasso, Verzug und Forderungsmanagement.
Ein Überblick über grundlegende Aspekte der Rechtsprechung. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Bundesgerichtshof (BGH)
Inkassokosten sind als Verzugsschaden grundsätzlich erstattungsfähig, soweit sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vergütung bewegen und die Beauftragung erforderlich und zweckmäßig war.
Bundesgerichtshof (BGH)
Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich kann eine Verzugspauschale geltend gemacht werden.
Oberlandesgericht
Gläubiger können bei Zahlungsverzug eines Unternehmers eine Pauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Diese wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet.
Amtsgericht
Für den Eintritt des Verzugs ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich, sofern keine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit vorliegt oder der Schuldner die Leistung ernsthaft verweigert.
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